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Saisonale Gartenarbeiten

Gartenpflege im Herbst: Was im September, Oktober und November ansteht

Der Herbst ist nicht die Zeit, in der alles kurz geschnitten wird — er ist die Zeit, in der sich entscheidet, wie der Garten im Mai aussieht. Dieser Beitrag geht Monat für Monat durch, was jetzt gemacht gehört, was bis zum Spätwinter wartet und wo der Gesetzgeber mitredet.

13 Min. Lesezeit

Ab Mitte September dreht sich die Arbeit im Garten um. Bis dahin ging es darum, Wachstum in Grenzen zu halten. Danach geht es darum, Pflanzen und Boden gut in den Winter zu bringen — und schon die Voraussetzungen für das nächste Frühjahr zu schaffen. Die meisten Fehler, die wir im Frühjahr in Gärten sehen, sind Herbstfehler: zu kurz gemähter Rasen, radikal geschnittene Hortensien, Laub, das drei Monate auf der Grasnarbe lag.

Der Herbst dauert im Rheinland länger als der Kalender

Die Kölner Bucht gehört klimatisch zu den Gunsträumen Mitteleuropas: Längere Frostperioden und dauerhafte Schneedecken sind die Ausnahme, im Winter zählt die Region zu den wärmsten Deutschlands. Die Vegetations- und damit die Mäh-, Pflanz- und Verlegesaison ist hier in der Regel länger als in höher gelegenen Teilen des Landes. Maßgeblich sind deshalb zwei Werte, nicht das Datum: Rasen wächst, solange die Bodentemperatur über etwa 5 bis 7 °C liegt, Wurzeln bilden sich ab ungefähr 8 bis 10 °C. Beides ist oft bis weit in den November hinein gegeben. Wer sich am Kalender orientiert, hört zu früh auf.

Herbstarbeiten nach Monaten — Richtwerte, die sich nach Witterung verschieben
Monat Rasen Schnitt und Gehölze Pflanzen, Beete, Technik
September Herbstdüngung kaliumbetont; Vertikutieren bis Anfang Oktober, wenn die Narbe gesund ist; weiter mähen nach Zuwachs Schonender Formschnitt an Hecken; keine starken Rückschnitte mehr an Gehölzen Pflanzzeit für Gehölze beginnt gegen Monatsende; Frühjahrszwiebeln setzen; Rollrasen und Neuanlagen im günstigen Fenster
Oktober Laub laufend abnehmen; Schnitthöhe nicht absenken Ab dem 1. Oktober sind Verjüngungsschnitt, Rodung und Fällarbeiten wieder zulässig; Baumkontrolle vor der Sturmsaison Schwerpunkt Tulpen und Narzissen; wurzelnackte Heckenpflanzen ab Monatsmitte verfügbar; Laubnetz über den Teich; Außenwasserhähne bei den ersten Frostnächten entleeren
November Letzte Mahd auf 4 bis 5 cm, sobald das Wachstum stoppt; Laub restlos herunter Stauden und Gräser stehen lassen; Rosen anhäufeln; große Rückschnitte auf den Spätwinter legen Kübel einpacken und aufbocken; Pumpen frostfrei lagern; Kompost und Bodenverbesserung in die Beete

September: Der Rasen bekommt, was er für den Winter braucht

Der September ist der wichtigste Rasenmonat des zweiten Halbjahres. Die Herbstdüngung fällt üblicherweise in das Fenster September bis Oktober, und sie unterscheidet sich grundlegend von der Frühjahrsgabe: hoher Kaliumanteil, reduzierter Stickstoff. Kalium festigt die Zellwände, verbessert die Frosttoleranz und erhöht die Widerstandskraft gegen Pilzkrankheiten, allen voran Schneeschimmel. Stickstoff würde jetzt das Gegenteil bewirken — er treibt weiches, frostempfindliches Gewebe, das bei den ersten kalten Nächten geschädigt wird.

Vertikutieren ist im September noch möglich, aber nur unter Bedingungen: dauerhaft über etwa 8 °C Bodentemperatur und eine gesunde, wachsende Narbe, sonst schließt sich die Verletzung vor dem Winter nicht mehr. Die Messer greifen dabei nur 2 bis 3 Millimeter tief — wer weiter runtergeht, reißt die Grasnarbe auf und schadet mehr, als er nützt. Nach Anfang Oktober lassen wir es. Ein Rasen unter einem Jahr, ein sehr dünner oder ein kranker Bestand wird gar nicht vertikutiert.

Gemäht wird weiter nach Zuwachs, nicht nach Wochentag: Pro Schnitt darf höchstens ein Drittel der Halmhöhe abgenommen werden. Wer nach drei Regenwochen von zwölf auf drei Zentimeter geht, nimmt der Pflanze zu viel Assimilationsfläche — sie vergilbt und wurzelt flacher.

Oktober: Das Zeitfenster öffnet sich

Der 1. Oktober ist im Garten- und Landschaftsbau ein echtes Datum. Ab hier endet der gesetzliche Verbotszeitraum für starke Gehölzeingriffe, und damit beginnt die Zeit für Verjüngungsschnitte, Rodungen und Fällarbeiten. Von Anfang Oktober bis Ende Februar ist bei uns Baumfäll- und Pflegesaison — das folgt keiner betrieblichen Vorliebe, sondern dem Rahmen des § 39 Bundesnaturschutzgesetz.

Gleichzeitig ist der Oktober der Monat mit dem größten Pflanzfenster: Tulpen und Narzissen kommen in den Boden, wurzelnackte Heckenpflanzen sind ab etwa Monatsmitte verfügbar, Gehölze wurzeln in den noch warmen Boden ein. Zwei Termine gehen dabei gern unter — das Laubnetz über dem Teich, das vor dem Blattfall gespannt wird, und das Entleeren der Außenwasserhähne, sobald die ersten einstelligen Nächte angekündigt sind.

November: Letzte Mahd, dann Ruhe

Die letzte Mahd erfolgt witterungsabhängig — im Rheinland oft erst Anfang bis Mitte November, wenn das Wachstum tatsächlich zum Erliegen kommt. Die Schnitthöhe liegt bei rund 4 bis 5 Zentimetern und keinesfalls unter 3. Zu kurz geschnitten liegen Wurzelbereich und Bodenoberfläche ungeschützt frei; zu lang stehen gelassen knickt der Rasen unter Nässe und Schnee um und begünstigt genau den Schneeschimmel, gegen den man im September gedüngt hat.

Der November ist außerdem der Monat für Bodenarbeit. Kompostgaben, Bodenverbesserung und das Anlegen neuer Beete sind jetzt sinnvoll: Über den Winter arbeiten Bodenlebewesen und Frostgare das organische Material ein, sodass die Fläche im Frühjahr pflanzfertig ist. Vorausgesetzt, der Boden ist begehbar — auf nassem, verschlemmtem Lössboden richtet jeder Schubkarrenweg mehr Schaden an als die Maßnahme Nutzen bringt.

Laub: runter vom Rasen, liegen lassen im Beet

Auf dem Rasen muss das Laub weg. Unter einer geschlossenen Schicht fehlt Licht, der Luftaustausch stockt und Feuchtigkeit staut sich. Die Folge sind Fäulnis, gelbe bis kahle Stellen und Pilzkrankheiten. Das geht schneller, als viele denken: Nasses, verklebtes Laub wird bereits in wenigen Tagen zum Fäulnisherd — und es lässt sich dann auch deutlich schlechter abnehmen. Deshalb sammeln wir an trockenen Tagen und lieber zweimal in kleineren Mengen als einmal spät.

Überall sonst darf und soll es liegen bleiben. In Beeten und unter Gehölzen wirkt Laub als Mulch, schützt die Staudenbasis und das Bodenleben vor Frost und baut Humus auf. Aufgeschichtete Laubhaufen in einer ruhigen Gartenecke sind Winterquartier für Igel, Insekten und Amphibien. Das ist der Grund, warum wir Laub nicht flächendeckend aus einem Garten heraustragen, sondern es dorthin bringen, wo es arbeitet.

Wenn ein Mähroboter im Garten läuft

Igel sind nachtaktiv und rollen sich bei Gefahr ein, statt zu fliehen — von einem Mähroboter werden sie deshalb schwer verletzt. Der Roboter sollte tagsüber laufen und nachts stehen. Wer im Herbst zusätzlich einen Laubhaufen anlegt, sollte wissen, wo er liegt.

Was übrig bleibt, lässt sich verwerten. Gehäckseltes Laub verrottet schneller und kann als Mulch oder auf dem Kompost eingesetzt werden; reiner Laubkompost ergibt in der Regel nach ein bis zwei Jahren feinkrümelige, wurzel- und samenfreie Erde. Gerbstoffreiches Laub von Eiche, Walnuss oder Platane braucht deutlich länger. Für den Rest gibt es kommunale Wege: In Bonn stehen die mobilen Grüncontainer vom 1. März bis 30. November zur kostenlosen Nutzung, ganzjährig nehmen Wertstoffhöfe, Grüncontainer an Friedhöfen und qualifizierte Grünannahmestellen haushaltsübliche Mengen an; sauberes Laub darf auch in die Biotonne. In Köln sind an den Wertstoff-Centern bis zu einem Kubikmeter Gartenabfälle kostenlos, an den Recyclinghöfen der AVG ist die Abgabe kostenpflichtig.

Laubbläser: Betriebszeiten sind geregelt

Nach § 7 der 32. BImSchV dürfen Laubbläser, Laubsammler, Freischneider und Grastrimmer in Wohngebieten an Sonn- und Feiertagen gar nicht und an Werktagen zusätzlich nicht von 7 bis 9, von 13 bis 15 und von 17 bis 20 Uhr betrieben werden, sofern sie kein EU-Umweltzeichen tragen. Praktisch bleiben werktags die Fenster 9 bis 13 und 15 bis 17 Uhr. Für alle Geräte im Anhang der Verordnung gilt darüber hinaus die Nachtruhe von 20 bis 7 Uhr.

Rückschnitt: Was jetzt geschnitten wird — und was bis Februar wartet

Das ist der Abschnitt, an dem im Herbst die meisten Blüten verloren gehen. Die entscheidende Frage lautet nicht „sieht das ordentlich aus?", sondern: Wo sitzen die Knospen für das nächste Jahr?

Frühjahrs- und Frühsommerblüher legen ihre Blütenknospen am vorjährigen Holz an — Forsythie, Flieder, Zierjohannisbeere, Ranunkelstrauch, Deutzie, Weigelie. Ein Herbstschnitt kostet hier die komplette Blüte des Folgejahres. Diese Sträucher werden unmittelbar nach der Blüte geschnitten, nicht jetzt. Dasselbe gilt für die meisten Hortensien, allen voran Bauern- und Tellerhortensie: Auch sie legen die Knospen im Vorjahr an. Geschnitten wird erst Ende Februar oder im März, und dann nur bis zum obersten intakten Knospenpaar. Die vertrockneten Blütenstände, die viele im Oktober abschneiden, sind der Frostschutz für genau diese Knospen.

Ziergräser wie Miscanthus oder Pennisetum bleiben ebenfalls stehen. Die Halme schützen den Horst vor Nässe und Frost und geben dem Beet Winterstruktur; geschnitten wird auf etwa 10 Zentimeter im Spätwinter, vor dem Austrieb. Stauden mit hohlen Stängeln und Samenständen bleiben aus demselben Grund ungeschnitten: Insekten überwintern in den Stängeln, Vögel finden dort Samen und Nahrung, und die Stängelbasis schützt die Pflanze selbst. Geschnitten wird nur, was krank ist, umgefallen ist oder sich unerwünscht aussät.

Rosen bekommen im Herbst keinen starken Rückschnitt. Die ungeschnittenen Triebe schützen die Basis vor Wintersonne und kalten Winden. Eingekürzt werden allenfalls sehr lange Triebe, damit sie im Wind nicht schaukeln und die Pflanze lockern. Wichtiger ist das Anhäufeln: Die Veredelungsstelle wird 10 bis 15 Zentimeter hoch mit Erde oder Kompost bedeckt. Abgehäufelt und geschnitten wird erst im frostfreien Frühjahr, zur Forsythienblüte — wer im März zu früh dran ist, verliert den frischen Austrieb an den nächsten Kahlfrost.

Größere Rückschnitte an Gehölzen gehören generell in den Spätwinter, sinnvollerweise ab Mitte Januar bis Ende Februar. Wer nach Mitte September noch stark schneidet, riskiert unausgereiftes Holz, Frostschäden und Pilzeintritt an den Schnittstellen — große Wunden heilen vor dem Winter nicht mehr zu. Das betrifft auch den Auslichtungsschnitt an Obstgehölzen: Er ist ein größerer Eingriff und wird deshalb üblicherweise ans Ende des Winters gelegt, nicht in den Oktober.

Geschnitten wird im Herbst also: der schonende Formschnitt an Hecken, kranke und umgefallene Staudenteile, Wasserpflanzen am Teich — und ab dem 1. Oktober alles, was einen starken Eingriff darstellt und rechtlich vorher nicht zulässig war.

Hecken: Was das Gesetz erlaubt und was ab Oktober dazukommt

§ 39 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 Bundesnaturschutzgesetz verbietet es, „Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen". Derselbe Satz enthält die entscheidende Ausnahme: „Zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen."

Das Sommerhalbjahr ist damit kein generelles Schnittverbot. Der jährliche Formschnitt einer Gartenhecke ist auch im Juli erlaubt. Verboten sind Radikalschnitt, Auf-den-Stock-Setzen und Beseitigung. Genau diese Arbeiten sind vom 1. Oktober bis Ende Februar wieder möglich — deshalb häufen sich Verjüngungsschnitte und Heckenrodungen bei uns im Winterhalbjahr.

Das Winterfenster ist kein Freibrief

Unabhängig vom Zeitraum gilt ganzjährig das Artenschutzrecht. § 44 Abs. 1 BNatSchG verbietet es, wild lebende Tiere besonders geschützter Arten zu verletzen oder zu töten und ihre Fortpflanzungs- oder Ruhestätten zu beschädigen oder zu zerstören. Auch im Oktober darf deshalb kein Gehölz mit besetztem Nest oder bewohnter Höhle beseitigt werden. Vor jedem Schnitt wird die Hecke kontrolliert. Verstöße gegen § 39 sind Ordnungswidrigkeiten und können mit einem Bußgeld geahndet werden. Zusätzlich können die Länder den Verbotszeitraum erweitern oder aus klimatischen Gründen um bis zu zwei Wochen verschieben.

Fachlich ist beim Verjüngungsschnitt vor allem die Art entscheidend. Eibe, Liguster, Hainbuche, Rotbuche und Feldahorn treiben in der Regel auch aus altem Holz wieder aus. Thuja, Scheinzypresse, Fichte und Kiefer tun das nicht — wird dort ins unbenadelte Holz geschnitten, bleiben dauerhaft braune Löcher. Eine Thujahecke muss deshalb regelmäßig im jungen Holz gehalten werden; für sie gibt es keine zweite Chance. Und unabhängig von der Art wird jede Hecke unten breiter als oben geschnitten, damit Licht auch die unteren Partien erreicht und sie nicht von unten verkahlt.

Baumarbeiten: Warum die Saison Anfang Oktober beginnt

Neben dem rechtlichen Rahmen sprechen zwei praktische Gründe für das Winterhalbjahr. Laubgehölze befinden sich in der Vegetationsruhe, der Saftfluss ist weitgehend eingestellt. Und ohne Laub sind Kronenaufbau, Totholz und Schadstellen von außen deutlich besser zu erkennen. Dazu kommt, dass der Boden im Winter weniger empfindlich ist und Beete und Rasenflächen bei der Arbeit weniger leiden.

Der Oktober ist auch deshalb der richtige Zeitpunkt, weil die Sturmsaison bevorsteht. Für Bäume auf dem eigenen Grundstück gilt die allgemeine Verkehrssicherungspflicht, haftungsrechtlich über § 823 BGB: Wer eine Gefahrenquelle unterhält, muss die zumutbaren Vorkehrungen treffen, um Schäden Dritter zu verhindern. Für Kommunen hat die Rechtsprechung als Maßstab zwei Sichtkontrollen pro Jahr vom Boden aus angesetzt, eine im belaubten und eine im unbelaubten Zustand. Auf private Gärten ist dieser Maßstab nicht eins zu eins übertragbar, er ist dort geringer — als Orientierung taugt er trotzdem. Angesehen werden Totholz, Pilzfruchtkörper, Rindenschäden, morsche Stellen und Auffälligkeiten im Kronenaufbau. Nach einem schweren Sturm kann eine zusätzliche Kontrolle angezeigt sein.

Bevor gefällt wird, ist die Genehmigungsfrage zu klären. Eine landesweite Schwelle gibt es in Nordrhein-Westfalen nicht — maßgeblich ist die Baumschutzsatzung der jeweiligen Kommune, und die Werte gehen im Einsatzgebiet weit auseinander. Manche Städte schützen bereits Bäume ab 60 Zentimetern Stammumfang, andere haben nach dem einsehbaren Ortsrecht gar keine Satzung. Für Köln gilt nach der Satzung vom 18. Juli 2023 ein Schutz für Laubbäume ab 80 Zentimetern und für Nadelbäume ab 130 Zentimetern Stammumfang, gemessen in einem Meter Höhe. In Bonn liegen die Werte nach derzeitigem Stand bei 100 Zentimetern für Laub- und 150 Zentimetern für Nadelbäume, ebenfalls in einem Meter Höhe gemessen.

Drei Punkte, die häufig übersehen werden

Erstens gelten Baumschutzsatzungen in aller Regel nur innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und im Geltungsbereich von Bebauungsplänen — die genaue Lage des Grundstücks entscheidet mit. Zweitens ist meist nicht nur das Fällen genehmigungspflichtig, sondern auch die wesentliche Veränderung des Kronenaufbaus sowie Eingriffe im Wurzelbereich wie Abgrabungen, Aufschüttungen, Verdichtungen oder Versiegelungen. Wer im Wurzelbereich eines geschützten Baumes pflastert, sollte das vorher klären. Drittens braucht ein Antrag Zeit: Die Stadt Köln bittet darum, Fällanträge für Privatgrundstücke mindestens zwei Monate vor der geplanten Maßnahme zu stellen. Die Angaben sind Recherchestand; maßgeblich ist die jeweils geltende Satzung und die Auskunft der unteren Naturschutzbehörde.

Eine Ausnahme kennen die Satzungen üblicherweise für unaufschiebbare Maßnahmen zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für Personen oder Sachen von bedeutendem Wert. Solche Arbeiten sind der Kommune allerdings unverzüglich anzuzeigen. Mehr zu Ablauf und Technik steht auf der Seite zu Baumfällung, Baumpflege und Häckslerarbeiten.

Pflanzzeit: Warum der Herbst dem Frühjahr überlegen ist

Für laubabwerfende Gehölze ist der Herbst die beste Pflanzzeit. Der Boden ist noch warm, die Verdunstung gering, und die Pflanzen bilden bis zum Frost bereits Feinwurzeln. Im Frühjahr starten sie dadurch mit Vorsprung und sind trockenheitsresistenter — ein Argument, das mit den zunehmenden Sommertrockenheiten in der Niederrheinischen Bucht eher wichtiger wird. Das günstige Fenster reicht etwa von Ende September bis Anfang Dezember, gepflanzt wird an frostfreien Tagen bei abgetrocknetem Boden.

Für neue Hecken lohnt das Warten auf die laublose Zeit. Wurzelnackte Heckenpflanzen wie Hainbuche, Liguster oder Rotbuche sind nur von etwa Mitte bis Ende Oktober bis Ende März verfügbar. Sie sind die günstigste und anwuchssicherste Variante — und in dieser Zeit ist auch das Roden einer alten Hecke zulässig.

Blumenzwiebeln kommen von September bis zum Frost in den Boden, mit Schwerpunkt Oktober für Tulpen und Narzissen. Solange der Boden frostfrei ist, funktioniert das bis in den November oder Dezember.

Auch neue Rasenflächen gelingen im Herbst gut. Der Frühherbst von September bis Mitte oder Ende Oktober ist neben dem Frühjahr das günstigste Verlegefenster für Rollrasen: moderate Temperaturen, verlässlichere Niederschläge, deutlich weniger Gießaufwand als im Hochsommer. Im Herbst verlegter Rollrasen braucht in der Regel drei bis fünf Wochen zum vollständigen Anwachsen. In milden Regionen — und dazu zählt das Bonner Umland — ist eine Verlegung bis etwa Mitte November möglich, solange die Bodentemperatur über rund 8 °C liegt. Darunter stoppt die Wurzelbildung faktisch, und bei gefrorenem Boden lässt sich kein sauberes Feinplanum mehr herstellen. Wie die ersten Wochen danach aussehen, steht im Beitrag Rollrasen verlegen: Vorbereitung, Zeitpunkt und die ersten drei Wochen.

Winterfest machen: Wasser raus, Kübel hoch

Der teuerste Herbstfehler ist eine vergessene Leitung. Gefrierendes Wasser sprengt Rohre und Armaturen, und der Schaden zeigt sich meist erst beim ersten Aufdrehen im April.

  1. Außenhähne und Gartenleitungen abstellen

    Bereits bei den ersten Frostnächten mit einstelligen Temperaturen wird das Wasser abgesperrt und die Leitung entleert. Nicht erst, wenn es dauerhaft friert.

  2. Automatikanlagen ausblasen

    Bewässerungsanlagen werden mit Druckluft ausgeblasen, bis an den Auslässen nur noch Luft austritt. Restwasser in Tropfleitungen und Ventilen reicht für einen Frostschaden.

  3. Kugelhähne im Boden halb offen lassen

    Metall-Kugelhähne, die im Boden verbleiben, werden in 45-Grad-Stellung belassen. So kann sich Restwasser ausdehnen, ohne das Gehäuse zu sprengen.

Kübelpflanzen sind im Winter weniger durch die Luft- als durch die Bodentemperatur gefährdet: Ein durchgefrorener Wurzelballen ist das Problem. Deshalb kommen die Töpfe auf Füße oder Holz, damit sie keine Kältebrücke zum Boden haben und nicht im Wasser stehen, werden mit Vlies oder Jute umwickelt und an eine geschützte Hauswand gerückt; die Substratoberfläche wird gemulcht. Gegossen wird auch im Winter — an frostfreien Tagen.

Am Teich gilt: Laubnetz vor dem Blattfall spannen und nach dem Blattfall wieder abnehmen. Schilf und Rohrkolben werden etwa 10 Zentimeter über der Wasseroberfläche zurückgeschnitten, damit absterbende Teile nicht ins Wasser fallen und Faulschlamm bilden. Pumpen werden rechtzeitig abgeschaltet, gereinigt und frostfrei gelagert. Die Faustregel für den ganzen Garten lautet: Was Wasser hält, wird geleert.

Was im Herbst besser unterbleibt

Sechs Dinge sehen wir jedes Jahr, und jedes davon rächt sich im Frühjahr.

  • Stickstoffbetont düngen. Treibt weiches Gewebe, das der erste Frost schädigt, und öffnet Pilzkrankheiten die Tür.
  • Stauden und Gräser radikal herunterschneiden. Kostet Winterstruktur, Insektenquartiere und den Nässeschutz für den Horst.
  • Gehölze radikal zurückschneiden. Große Schnittwunden heilen vor dem Winter nicht mehr; größere Eingriffe gehören in den Spätwinter.
  • Nassen, verschlemmten Boden befahren oder betreten. Die Verdichtung bleibt und ist später nur mit Aufwand wieder herauszuholen.
  • Laub auf dem Rasen liegen lassen. Aus einer Bequemlichkeit im Oktober werden im März kahle Stellen.
  • Spät im Jahr noch vertikutieren. Die verletzte Narbe schließt sich nicht mehr, und mehr als zweimal pro Jahr schadet ohnehin.

Ein siebter Punkt gehört dazu, weil er so verbreitet ist: kalken gegen Moos, ohne den pH-Wert zu kennen. Moos ist ein Symptom, keine Krankheit — Ursachen sind meist Bodenverdichtung und Staunässe, Schatten, ein zu saurer Boden, Nährstoffmangel oder zu tiefer Schnitt. Rasengräser bevorzugen pH-Werte von etwa 6 bis 7. Ob Kalk sinnvoll ist, zeigt erst eine Bodenprobe; ohne Messung kann eine Kalkung auch schaden. Wer nur das Moos entfernt und die Ursache stehen lässt, hat es binnen einer Saison zurück.

Wenn Sie die Herbstarbeiten lieber abgeben möchten — von der Laubräumung über den Heckenschnitt bis zur Beetpflege —, finden Sie den Umfang auf der Seite Gartenpflege. Wo wir arbeiten und was in den einzelnen Landschaftsräumen anders ist, steht unter Einsatzgebiet.

Häufige Fragen

Was Kunden im Herbst am häufigsten fragen

Wann ist die letzte Mahd im Jahr?

Es gibt kein festes Datum. Der Rasen wächst, solange die Bodentemperatur über etwa 5 bis 7 °C liegt — im Rheinland ist das oft bis Anfang oder Mitte November der Fall. Geschnitten wird dann auf rund 4 bis 5 Zentimeter und keinesfalls unter 3. Zu kurz gemäht liegt der Wurzelbereich ungeschützt frei, zu lang stehen gelassen knickt der Rasen unter Nässe und Schnee um.

Muss das Laub wirklich komplett aus dem Garten?

Nein — nur vom Rasen. Dort fehlt unter einer geschlossenen Laubschicht Licht und Luftaustausch, Feuchtigkeit staut sich, und es entstehen Fäulnis, kahle Stellen und Pilzkrankheiten. In Beeten und unter Gehölzen ist Laub dagegen sinnvoll: Es schützt Staudenbasis und Bodenleben vor Frost und baut Humus auf. Ein Laubhaufen in einer ruhigen Ecke ist Winterquartier für Igel, Insekten und Amphibien.

Darf ich meine Hecke im Oktober radikal zurückschneiden?

Ab dem 1. Oktober ja, der gesetzliche Verbotszeitraum nach § 39 Abs. 5 BNatSchG läuft vom 1. März bis 30. September. Radikalschnitt, Auf-den-Stock-Setzen und Rodung sind also im Winterhalbjahr zulässig. Unabhängig davon gilt ganzjährig der Artenschutz nach § 44 BNatSchG: Ein Gehölz mit besetztem Nest oder bewohnter Höhle darf auch im Oktober nicht beseitigt werden. Vor dem Schnitt wird deshalb kontrolliert.

Meine Thujahecke ist unten kahl — hilft ein starker Rückschnitt?

Bei Thuja leider nicht. Lebensbaum, Scheinzypresse, Fichte und Kiefer treiben aus altem, unbenadeltem Holz nicht wieder aus; ein tiefer Schnitt hinterlässt dauerhaft braune Löcher. Verjüngen lassen sich dagegen Eibe, Liguster, Hainbuche, Rotbuche und Feldahorn. Bei einer verkahlten Thujahecke bleibt in der Regel nur, sie im jungen Holz zu halten oder mittelfristig zu ersetzen — das Roden ist ab Oktober zulässig.

Kann ich im Herbst noch Rollrasen verlegen lassen?

Der Frühherbst von September bis Mitte oder Ende Oktober ist neben dem Frühjahr sogar das günstigste Fenster: moderate Temperaturen, mehr natürliche Niederschläge, deutlich weniger Gießaufwand als im Sommer. Im Herbst verlegter Rollrasen braucht in der Regel drei bis fünf Wochen zum Anwachsen. In milden Lagen ist eine Verlegung bis etwa Mitte November möglich, solange die Bodentemperatur über rund 8 °C liegt.

Brauche ich für eine Baumfällung im eigenen Garten eine Genehmigung?

Das hängt von der Kommune ab, eine landesweite Schwelle gibt es in NRW nicht. In Köln sind Laubbäume ab 80 und Nadelbäume ab 130 Zentimetern Stammumfang geschützt, in Bonn ab 100 beziehungsweise 150 Zentimetern, jeweils in einem Meter Höhe gemessen. Andere Städte haben abweichende Werte oder gar keine Satzung. Genehmigungspflichtig ist häufig auch die wesentliche Veränderung des Kronenaufbaus. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung und die Auskunft der unteren Naturschutzbehörde.

Soll ich im Herbst noch vertikutieren lassen?

Nur bis etwa Anfang Oktober und nur, wenn der Rasen gesund und im Wachstum ist und die Bodentemperatur dauerhaft über rund 8 °C liegt. Sonst schließt sich die verletzte Narbe vor dem Winter nicht mehr. Nicht vertikutiert wird bei Rasen unter einem Jahr, bei sehr dünnen oder kranken Flächen und bei Trockenheit. Mehr als zweimal im Jahr schadet in der Regel.

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